FREIE GEMEINDE THEIA LAON

Europas Götter leben

Die Stiftung der Freien Gemeinde Theia Laon

Zwecke der Stiftung sind:

  Die Förderung und Verbreitung des polytheistischen Glaubens,

  Die Förderung der humanistischen Grundsätze der Freien Gemeinde Theia Laon,

  Die allseitige Stärkung der Freien Gemeinde Theia Laon,

  Die geistige, kulturelle und wirtschaftliche Förderung der Gemeindemitglieder.

Die Stiftung ist religiöser, privater Natur und unter Ausschluss des Rechtsweges ausschließlich unter den Mitgliedern der Gemeinde errichtet.

Ihre Nutzung steht nur der Gemeinde und ihren Mitgliedern offen. Die Annahme von Spenden Außenstehender ist jedoch möglich, wenn diese bedingungslos, also als Geschenke erfolgen.

Die Stiftung ist auf Dauer angelegt.   Sie besteht aus einem Grundstock, laufenden Zustiftungen und den Erträgen daraus.


Die Gemeinde bietet aus Mitteln der Stiftung ihren Mitgliedern:

  Kostenlose Beratung in allen Lebens- und Glaubensfragen vornehmlich durch andere Mitglieder der Gemeinde, aber auch durch besonders qualifizierte Außenstehende, die ggf. ganz oder teilweise durch die Gemeinde bezahlt werden.

  Vermittlung von Geschäfts- und Privatkontakten innerhalb und ggf. auch außerhalb der Gemeinde.

  Dauerhafte Sicherung und stete Hebung des materiellen Wohlstandes aller Mitglieder.

Jedem Mitglied steht eine lebenslange Gemeinderente aus den Mitteln der göttlichen Stiftung zu. Den Beginn der Rentenzahlung oder auch deren vorübergehende Aussetzung bestimmt jedes Mitglied selbst. Dabei ergibt sich durch die zugrunde gelegte Rentenformel: Je aktiver und wirkungsvoller ein Mitglied seine Mitgliedschaft ausübt und desto später er die Zahlungen in Anspruch nimmt, desto höher fallen diese aus. Die Stiftung der Gemeinde bewahrt jedes Mitglied vor Zukunftsängsten, Altersarmut und Vereinsamung.


  Kostenlose Beteiligung der Gemeinde bei der Ehrung der Ahnen und der Ahnenforschung, auch Grabpflege und Errichtung von Denkmälern verschiedenster Art in materieller oder virtueller Form.

  Beteiligung der Gemeinde an den Bestattungskosten für Gemeindemitglieder, ggf. gesamte Kostenübernahme.                      Für jedes Gemeindemitglied ist die Bestattung unter Berücksichtigung eigener Wünsche und ein würdiges Gedenken gesichert.